Genußscheininhabern


Eine Worttrennung gefunden

Ge · nuß · schein · in · ha · bern

Das Wort Ge­nuß­schein­in­ha­bern besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­nuß­schein­in­ha­bern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­nuß­schein­in­ha­bern" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Genußscheininhabern" setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es handelt sich um die Pluralform von "Genußscheininhaber", wobei "Genußschein" einen Wert- oder Anteilsschein bezeichnet, der das Recht auf Genuss bestimmter Vorteile oder Erträge verleiht. Der Ausdruck "inhaber" beschreibt die Person, die diesen Schein besitzt. In der Dativform "Genußscheininhabern" wird auf die Personen verwiesen, die im Besitz von Genußscheinen sind, und die Endung "-n" zeigt an, dass es sich um den Dativ Plural handelt.

Beispielsatz: Die Genußscheininhaber können sich über attraktive Renditen freuen.

Vorheriger Eintrag: Genussscheininhabern
Nächster Eintrag: Genussscheininhabers

 

Zufällige Wörter: Alleinberechtigung Philatelie Probeflüge überfliegt wiedertreffende