gepfändeter


Eine Worttrennung gefunden

ge · pfän · de · ter

Das Wort ge­pfän­de­ter besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­pfän­de­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­pfän­de­ter" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Gepfändeter" ist die Partizip-Form des Verbs "pfänden". Es bezeichnet einen Gegenstand oder eine Person, die aufgrund einer rechtlichen Maßnahme beschlagnahmt wurde, um eine Schuld zu begleichen. In rechtlichen Kontexten wird "gepfändet" oft verwendet, um zu verdeutlichen, dass Eigentum, wie Geld, Immobilien oder Wertgegenstände, vom Gericht oder einer Behörde eingezogen wurde. Der Begriff ist eng mit finanziellen Schwierigkeiten und Insolvenzverfahren verbunden und hat meist negative Konnotationen, da er auf Verlust von Eigentum oder Vermögen hinweist.

Beispielsatz: Der gepfändete Gegenstand wurde zur Begleichung der Schulden verkauft.

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