Gerichtsbehörden


Eine Worttrennung gefunden

Ge · richts · be · hör · den

Das Wort Ge­richts­be­hör­den besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­richts­be­hör­den trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­richts­be­hör­den" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gerichtsbehörden sind staatliche Institutionen, die für die Rechtsprechung zuständig sind. Sie setzen sich aus Richtern, Staatsanwälten und Beamten zusammen und haben verschiedene Aufgaben. Zu ihren Tätigkeiten gehören die Durchführung von Strafverfahren, die Entscheidung über zivilrechtliche Streitigkeiten, die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen sowie die Verhängung von Strafen. Gerichtsbehörden verfügen über die Befugnis, Urteile zu fällen und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Sie sind unabhängig und agieren nach den Grundsätzen des Rechtsstaats. Die Grundform des Wortes "Gerichtsbehörden" ist bereits verwendet.

Beispielsatz: Die Gerichtsbehörden sind für die Durchsetzung des Rechts in unserem Land verantwortlich.

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