Gerichtsbarkeit


Eine Worttrennung gefunden

Ge · richts · bar · keit

Das Wort Ge­richts­bar­keit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­richts­bar­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­richts­bar­keit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gerichtsbarkeit bezeichnet die Zuständigkeit und Befugnis eines Gerichts, Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden und Rechtsnormen anzuwenden. Sie umfasst die Gerichtsorgane, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften, sowie deren Tätigkeit im Justizwesen. Die Gerichtsbarkeit kann nach verschiedenen Kriterien eingeteilt sein, z.B. nach Sachgebieten (Zivil-, Straf-, Verwaltungsgerichtsbarkeit) oder nach Hierarchien (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht). Die Gerichtsbarkeit stellt eine wichtige Säule des Rechtsstaates dar und gewährleistet den rechtlichen Schutz und die Durchsetzung von Rechten und Pflichten in einer Gesellschaft.

Beispielsatz: Die Gerichtsbarkeit in Deutschland ist unabhängig und schützt die Rechte der Bürger.

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