Gerichtspräsident


Eine Worttrennung gefunden

Ge · richts · prä · si · dent

Das Wort Ge­richts­prä­si­dent besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­richts­prä­si­dent trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­richts­prä­si­dent" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Gerichtspräsident" bezeichnet die Person, die an einem Gericht die Leitung innehat. Der Gerichtspräsident ist in der Regel für organisatorische Aufgaben zuständig, leitet die Verhandlungen und entscheidet über die Zulässigkeit von Beweismitteln sowie anderen Verfahrensfragen. In einigen Ländern kann er auch die Zuständigkeit des Gerichts festlegen. Der Begriff setzt sich aus „Gericht“ und „Präsident“ zusammen, wobei „Präsident“ hier in der Rolle des vorsitzenden Richters oder der Richterschaft verwendet wird. Der Gerichtspräsident spielt eine zentrale Rolle im Justizwesen und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung von Verfahren.

Beispielsatz: Der Gerichtspräsident leitete die Verhandlung mit großer Sorgfalt und Fairness.

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