Gerichtspräsidenten


Eine Worttrennung gefunden

Ge · richts · prä · si · den · ten

Das Wort Ge­richts­prä­si­den­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­richts­prä­si­den­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­richts­prä­si­den­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Gerichtspräsident ist der Vorsitzende eines Gerichts. Er leitet die Verhandlungen und sorgt für einen geordneten Ablauf des Gerichtsbetriebs. Der Gerichtspräsident steht in der Hierarchie über den anderen Richtern und trifft wichtige Entscheidungen in Bezug auf den Prozessverlauf. Die Position des Gerichtspräsidenten kann entweder ehrenamtlich oder hauptamtlich sein, je nach Gericht und Rechtssystem. In einigen Jurisdiktionen kann es verschiedene Ebenen von Gerichtspräsidenten geben, wie zum Beispiel den Präsidenten eines Bezirksgerichts oder den Präsidenten eines Obersten Gerichts.

Beispielsatz:

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