Gerichtspräsidentin


Eine Worttrennung gefunden

Ge · richts · prä · si · den · tin

Das Wort Ge­richts­prä­si­den­tin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­richts­prä­si­den­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­richts­prä­si­den­tin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gerichtspräsidentin ist die weibliche Form des Begriffs „Gerichtspräsident“, der eine Person bezeichnet, die an einem Gericht die Leitung und Verantwortung trägt und dort die richterlichen Funktionen ausübt. Die Gerichtspräsidentin ist für die Organisation und den Ablauf der Gerichtsverhandlungen zuständig und hat auch organisatorische Aufgaben innerhalb des Gerichts. Diese Position ist von zentraler Bedeutung für die Gewährleistung einer effizienten und gerechten Justiz. In vielen Ländern sind Gerichtspräsidentinnen in der Rechtsprechung mittlerweile verbreitet und tragen zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in der Justiz bei.

Beispielsatz: Die Gerichtspräsidentin eröffnete die Sitzung mit einem klaren und bestimmten Auftreten.

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