Gerichtspraxis


Eine Worttrennung gefunden

Ge · richts · pra · xis

Das Wort Ge­richts­pra­xis besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­richts­pra­xis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­richts­pra­xis" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Gerichtspraxis" setzt sich aus den Begriffen "Gericht" und "Praxis" zusammen. "Gericht" bezeichnet eine Institution, die für die Rechtsprechung zuständig ist, während "Praxis" sich auf die tatsächliche Anwendung oder Ausübung von etwas bezieht. In diesem Kontext beschreibt "Gerichtspraxis" die praktischen Abläufe und Verfahren, die in einem Gericht stattfinden, sowie die Anwendung von rechtlichen Normen und Vorgaben in der Rechtsprechung. Es umfasst sowohl die Handlungen der Richter als auch die Verfahrensweisen und Entscheidungen, die im Rahmen von Gerichtsverhandlungen getroffen werden.

Beispielsatz: Die Gerichtspraxis hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Vorheriger Eintrag: Gerichtspräsidentin
Nächster Eintrag: Gerichtsprozess

 

Zufällige Wörter: eingefunden hintersinniges kraftvolles Selbstmordstatistik verändertster