Gerichtsummen


Eine Worttrennung gefunden

Ge · richt · sum · men

Das Wort Ge­richt­sum­men besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­richt­sum­men trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­richt­sum­men" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Gerichtsummen“ ist die Pluralform von „Gerichtssumme“. Eine Gerichtssumme bezeichnet einen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens festgelegten Geldbetrag, der beispielsweise zu zahlen ist, um eine Forderung zu begleichen oder rechtliche Ansprüche zu erfüllen. Gerichtsummen können im Kontext von Schadensersatz, Gebühren oder Kosten entstehen, die im Rahmen eines Urteils oder einer Vollstreckung festgelegt werden. In der Form „Gerichtsummen“ wird die Mehrzahl ausgedrückt, was darauf hinweist, dass mehrere solcher Beträge oder Fälle vorliegen.

Beispielsatz: Die Gerichtsummen für die anhängigen Verfahren wurden kürzlich aktualisiert.

Vorheriger Eintrag: Gerichtstermin
Nächster Eintrag: Gerichtsurteil

 

Zufällige Wörter: Bürgersinn Kontrollorgan Normalparcours Schwimmanstalt Wagenschlüssel