Gerichtsvollzieher


Eine Worttrennung gefunden

Ge · richts · voll · zie · her

Das Wort Ge­richts­voll­zie­her besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­richts­voll­zie­her trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­richts­voll­zie­her" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Gerichtsvollzieher ist eine Person, die im Auftrag eines Gerichtes tätig ist und Vollstreckungsmaßnahmen durchführt. Er ist befugt, Forderungen einzutreiben und Sachen zu pfänden, um damit Schulden zu begleichen. Der Gerichtsvollzieher agiert unabhängig und neutral und handelt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er kann sowohl im Auftrag von Gläubigern als auch im Auftrag von Schuldnern tätig werden. Der Gerichtsvollzieher darf in die Wohnung des Schuldners eintreten und Besitz ergreifen, um die Schulden zu begleichen.

Beispielsatz: Der Gerichtsvollzieher brachte die gerichtliche Entscheidung persönlich zu dem betroffenen Schuldner.

Vorheriger Eintrag: Gerichtsverhandlungen
Nächster Eintrag: Gerichtsvollzieherin

 

Zufällige Wörter: ausdehne bekanntgebenden Parfüms unbestechlichere unlustigsten