Gerichtsvollzieherin


Eine Worttrennung gefunden

Ge · richts · voll · zie · he · rin

Das Wort Ge­richts­voll­zie­he­rin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­richts­voll­zie­he­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­richts­voll­zie­he­rin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Gerichtsvollzieherin ist eine Beamtin, die mit der Durchsetzung von gerichtlichen Entscheidungen betraut ist. Ihre Aufgaben umfassen das Einziehen von Schulden, das Vollstrecken von Urteilen und das Beschlagnahmen von Vermögenswerten. Sie spielt eine wichtige Rolle im Justizsystem, indem sie rechtliche Ansprüche der Gläubiger gegenüber Schuldnern durchsetzt. Der Begriff „Gerichtsvollzieherin“ ist weiblich und die Form bezieht sich auf die weibliche Ausführung des Amts, während der neutrale Begriff „Gerichtsvollzieher“ für die männliche Form verwendet wird.

Beispielsatz: Die Gerichtsvollzieherin kam, um die ausstehenden Zahlungen einzutreiben.

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