Gerichtsvollzieherinnen


Eine Worttrennung gefunden

Ge · richts · voll · zie · he · rin · nen

Das Wort Ge­richts­voll­zie­he­rin­nen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­richts­voll­zie­he­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­richts­voll­zie­he­rin­nen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Gerichtsvollzieherinnen“ ist die feminine Pluralform von „Gerichtsvollzieher“. Gerichtsvollzieherinnen sind Beamtinnen, die für die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen zuständig sind. Sie führen Zwangsvollstreckungen durch, betreuen die Einziehung von Forderungen und sorgen dafür, dass Gerichtsurteile umgesetzt werden. Dies kann die Beschlagnahme von Vermögenswerten oder die Räumung von Immobilien betreffen. Gerichtsvollzieherinnen sind in der Regel staatlich geprüft und arbeiten im Rahmen der damaligen Gesetze und Vorschriften. Sie spielen eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem, indem sie für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen sorgen.

Beispielsatz: Die Gerichtsvollzieherinnen übernehmen wichtige Aufgaben bei der Durchsetzung von Gerichtsurteilen.

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