Geschäftsinhaberin


Eine Worttrennung gefunden

Ge · schäfts · in · ha · be · rin

Das Wort Ge­schäfts­in­ha­be­rin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­schäfts­in­ha­be­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­schäfts­in­ha­be­rin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Geschäftsinhaberin“ ist die feminine Form von „Geschäftsinhaber“ und bezeichnet eine Person, die ein Unternehmen oder ein Geschäft leitet und besitzt. Dabei kann es sich um kleine Betriebe, Einzelunternehmen oder größere Firmen handeln. Die Geschäftsinhaberin trägt die Verantwortung für die strategischen Entscheidungen, das tägliche Management und die wirtschaftlichen Ergebnisse des Unternehmens. Der Begriff betont die weibliche Perspektive in der Unternehmerrolle und spiegelt die zunehmende Bedeutung von Frauen in der Wirtschaft wider.

Beispielsatz: Die Geschäftsinhaberin plante eine besondere Rabattaktion für ihre Kunden.

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