geschäftsfähig


Eine Worttrennung gefunden

ge · schäfts ·· hig

Das Wort ge­schäfts­fä­hig besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­schäfts­fä­hig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­schäfts­fä­hig" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Geschäftsfähig ist ein Adjektiv, das die Fähigkeit einer Person beschreibt, rechtsverbindliche Geschäfte zu tätigen. Eine geschäftsfähige Person kann eigenständig Verträge abschließen, da sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um die Folgen ihrer Handlungen zu verstehen und zu tragen. In Deutschland sind beispielsweise volljährige Personen (ab 18 Jahren) grundsätzlich geschäftsfähig, während Minderjährige unter bestimmten Bedingungen (z.B. mit Zustimmung der Eltern) ebenfalls geschäftsfähig sein können. Die Geschäftsunfähigkeit betrifft hingegen Personen, die nicht die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen, wie Kleinkinder oder Personen mit bestimmten psychischen Einschränkungen.

Beispielsatz: Um einen Vertrag abzuschließen, muss die Person geschäftsfähig sein.

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