Geschäftsfähigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Ge · schäfts ·· hig · keit

Das Wort Ge­schäfts­fä­hig­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­schäfts­fä­hig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­schäfts­fä­hig­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Geschäftsfähigkeit bezeichnet die rechtliche Fähigkeit einer Person, rechtsgültige Verträge abzuschließen. Sie setzt voraus, dass die betreffende Person in der Lage ist, die Bedeutung und die Folgen ihrer Entscheidungen zu verstehen. In Deutschland unterscheidet man zwischen vollständiger und eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, wobei Minderjährige in bestimmten Altersstufen lediglich beschränkt geschäftsfähig sind. Geschäftsfähigkeit ist ein zentraler Begriff im Zivilrecht und spielt eine entscheidende Rolle im Alltag, beispielsweise beim Kauf von Waren oder dem Abschluss von Verträgen.

Beispielsatz: Die Geschäftsfähigkeit ist entscheidend für den Abschluss von Verträgen.

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