Gesellschafter


Eine Worttrennung gefunden

Ge · sell · schaf · ter

Das Wort Ge­sell­schaf­ter besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­sell­schaf­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­sell­schaf­ter" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Gesellschafter" bezeichnet eine Person, die an einem Unternehmen oder einer Gesellschaft beteiligt ist und somit Anteile oder Rechte besitzt. Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Das Wort ist eine Ableitung des Substantivs „Gesellschaft“, kombiniert mit dem Suffix „-er“, was darauf hinweist, dass es sich um jemanden handelt, der einer Gesellschaft angehört oder mit ihr verbunden ist. In vielen Fällen haben Gesellschafter Mitspracherechte bei Entscheidungen und tragen zur Entwicklung und zum Erfolg des Unternehmens bei.

Beispielsatz: Die Gesellschafter des Unternehmens trafen sich zu einer wichtigen Besprechung.

Vorheriger Eintrag: Gesellschaften
Nächster Eintrag: Gesellschafteranteile

 

Zufällige Wörter: keckem kolumbianischer Papierpreise reisserisches Resturlaub