Gesellschafterin


Eine Worttrennung gefunden

Ge · sell · schaf · te · rin

Das Wort Ge­sell­schaf­te­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­sell­schaf­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­sell­schaf­te­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gesellschafterin bezeichnet eine weibliche Person, die Teil einer Gesellschaft ist, insbesondere in einem wirtschaftlichen oder rechtlichen Sinne. Sie ist eine Mitinhaberin oder Partnerin in einer Firma oder Organisation und trägt somit zur Entscheidungsfindung und Verantwortung innerhalb des Unternehmens bei. Der Begriff leitet sich von "Gesellschafter" ab, was die männliche Form darstellt. Die weibliche Endung "-in" kennzeichnet das Geschlecht der betreffenden Person. Gesellschafterinnen spielen eine zentrale Rolle in vielen Unternehmen, vor allem in solchen, die Wert auf Diversität und Gleichstellung legen.

Beispielsatz: Die Gesellschafterin nahm aktiv an der Besprechung teil, um die zukünftigen Pläne des Unternehmens zu diskutieren.

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