Gesellschafterinnen


Eine Worttrennung gefunden

Ge · sell · schaf · te · rin · nen

Das Wort Ge­sell­schaf­te­rin­nen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­sell­schaf­te­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­sell­schaf­te­rin­nen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Gesellschafterinnen" ist die feminine Pluralform von "Gesellschafter", was sich auf Personen bezieht, die gemeinsam mit anderen an einem Unternehmen oder einer Gesellschaft beteiligt sind. Der Begriff betont die weibliche Form, wodurch die Beteiligung von Frauen an unternehmerischen Aktivitäten hervorgehoben wird. Gesellschafterinnen haben in der Regel bestimmte Rechte und Pflichten, die im Gesellschaftsvertrag festgelegt sind, und sind oft in Entscheidungsprozesse und die Leitung des Unternehmens eingebunden. Die Verwendung dieser Form fördert die Sichtbarkeit von Frauen in wirtschaftlichen Kontexten.

Beispielsatz: Die Gesellschafterinnen trafen sich regelmäßig, um über die strategische Ausrichtung des Unternehmens zu beraten.

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