gesellschaftsrechtlich


Eine Worttrennung gefunden

ge · sell · schafts · recht · lich

Das Wort ge­sell­schafts­recht­lich besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­sell­schafts­recht­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­sell­schafts­recht­lich" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „gesellschaftsrechtlich“ ist ein Adjektiv, das sich auf das Gesellschaftsrecht bezieht. Es beschreibt Angelegenheiten, Regelungen oder Prinzipien, die im Kontext des Rechts der Gesellschaften, insbesondere der Unternehmensgründung, -organisation und -führung, stehen. Gesellschaftsrechtliche Aspekte umfassen Themen wie die Haftung von Gesellschaftern, die Rechte und Pflichten von Unternehmensorganen sowie die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Dieses Wort wird häufig in juristischen Diskussionen verwendet, um spezifische rechtliche Fragen zu kennzeichnen, die auf die Beziehungen zwischen einer Gesellschaft und ihren Mitgliedern abzielen.

Beispielsatz: Die neuen Gesetze haben bedeutende gesellschaftsrechtliche Auswirkungen auf die Unternehmensstruktur.

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