gesellschaftsrechtliche


Eine Worttrennung gefunden

ge · sell · schafts · recht · li · che

Das Wort ge­sell­schafts­recht­li­che besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­sell­schafts­recht­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­sell­schafts­recht­li­che" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "gesellschaftsrechtliche" ist ein Adjektiv und beschreibt alles, was mit dem Gesellschaftsrecht zu tun hat. Es setzt sich aus den Bestandteilen „Gesellschaft“ und „Recht“ zusammen und bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Gründung, Organisation, Führung und Auflösung von Gesellschaften, wie Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften, regeln. Gesellschaftsrechtliche Aspekte sind entscheidend für die Regelung von Rechten und Pflichten der Gesellschafter sowie für die Außenbeziehungen der Gesellschaft zu Dritten.

Beispielsatz: Das gesellschaftsrechtliche Verfahren zur Gründung einer GmbH erfordert die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorgaben.

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