gesellschaftsrechtlichen


Eine Worttrennung gefunden

ge · sell · schafts · recht · li · chen

Das Wort ge­sell­schafts­recht­li­chen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­sell­schafts­recht­li­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­sell­schafts­recht­li­chen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „gesellschaftsrechtlichen“ ist ein Adjektiv und bezieht sich auf das Gesellschaftsrecht, das einen Teil des Privatrechts darstellt und die Regelungen für die Gründung, Organisation und Auflösung von Gesellschaften festlegt. Die Form „gesellschaftsrechtlichen“ ist der genitive Plural oder der Dativ Plural des Adjektivs „gesellschaftsrechtlich“. Es beschreibt Aspekte oder Angelegenheiten, die im Kontext von Gesellschaften und deren rechtlichen Rahmenbedingungen stehen, etwa in Bezug auf Haftung, Rechte und Pflichten der Gesellschafter oder die Struktur von Unternehmen.

Beispielsatz: Der Anwalt berät sein Mandanten in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

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