Gesetzesbegründung


Eine Worttrennung gefunden

Ge · set · zes · be · grün · dung

Das Wort Ge­set­zes­be­grün­dung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­set­zes­be­grün­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­set­zes­be­grün­dung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gesetzesbegründung bezeichnet die ausführliche Erläuterung und Begründung eines Gesetzes im Gesetzgebungsverfahren. Sie ist in der Regel Teil des Gesetzesentwurfs und soll die Ziele, Absichten und den Hintergrund der gesetzlichen Regelungen verdeutlichen. Die Gesetzesbegründung hilft den Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit, die Notwendigkeit und die Auswirkungen des Gesetzes besser zu verstehen. Der Begriff setzt sich aus dem Substantiv „Gesetz“ und dem Wort „Begründung“ zusammen, was darauf hinweist, dass es sich um die Erläuterung der Gründe hinter einem bestimmten Gesetz handelt.

Beispielsatz: Die Gesetzesbegründung erläutert die Absichten und Ziele des neuen Gesetzes.

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