Gesetzesbeschluss


Eine Worttrennung gefunden

Ge · set · zes · be · schluss

Das Wort Ge­set­zes­be­schluss besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­set­zes­be­schluss trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­set­zes­be­schluss" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Gesetzesbeschluss ist ein formeller Beschluss, der die Annahme oder Ablehnung eines Gesetzesentwurfs in einem legislativen Verfahren markiert. Er wird durch eine Abstimmung in einem Parlament oder einer entsprechenden Institution gefasst und gibt an, dass der betreffende Gesetzesvorschlag die notwendigen Schritte zur rechtlichen Verabschiedung durchlaufen hat. Das Wort setzt sich aus „Gesetz“, was eine Regelung oder Vorschrift bezeichnet, und „Beschluss“, was eine festgelegte Entscheidung oder Vereinbarung beschreibt, zusammen. In dieser Form handelt es sich um ein zusammengesetztes Substantiv.

Beispielsatz: Der Gesetzesbeschluss wurde einstimmig im Parlament verabschiedet.

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