Gesetzesbeschluß


Eine Worttrennung gefunden

Ge · set · zes · be · schluß

Das Wort Ge­set­zes­be­schluß besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­set­zes­be­schluß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­set­zes­be­schluß" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Gesetzesbeschluss ist der formelle Akt, durch den ein Gesetz von einem Parlament oder einer gesetzgebenden Körperschaft verabschiedet wird. Der Beschluss erfolgt in der Regel nach einer ausführlichen Diskussion und Abstimmung. Ein Gesetzesbeschluss kann verschiedene Formen annehmen, je nach Land und Verfassungssystem. Manchmal wird er als eigenständiges Gesetz verabschiedet, während in anderen Fällen ein Beschluss zur Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines bestehenden Gesetzes gefasst wird. Der Begriff "Gesetzesbeschluss" bezieht sich immer auf die beschlossene Form des Gesetzes und nicht auf den Prozess der Gesetzgebung selbst.

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