Gesetzesgrundlage


Eine Worttrennung gefunden

Ge · set · zes · grund · la · ge

Das Wort Ge­set­zes­grund­la­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­set­zes­grund­la­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­set­zes­grund­la­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Gesetzesgrundlage“ setzt sich aus den Bestandteilen „Gesetz“ und „Grundlage“ zusammen. Es bezeichnet die rechtlichen Grundlagen oder Stützen, auf denen eine gesetzliche Regelung beruht. „Gesetz“ bezieht sich auf eine verbindliche Vorschrift, während „Grundlage“ die fundamentale Basis beschreibt. In der juristischen Praxis ist die Gesetzesgrundlage entscheidend für die Interpretation und Anwendung von Gesetzen, da sie den Kontext und die Voraussetzungen für die rechtlichen Bestimmungen liefert. Der Begriff wird häufig in rechtlichen Dokumenten, Analysen und Diskussionen verwendet, um den Rahmen für rechtliche Entscheidungen und Maßnahmen zu definieren.

Beispielsatz: Die neue Regelung basiert auf der bestehenden Gesetzesgrundlage und wird voraussichtlich bald in Kraft treten.

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