gesetzeskundig


Eine Worttrennung gefunden

ge · set · zes · kun · dig

Das Wort ge­set­zes­kun­dig besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­set­zes­kun­dig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­set­zes­kun­dig" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Adjektiv "gesetzeskundig" beschreibt eine Person, die gut informiert oder wissend im Bereich der Gesetze ist. Es setzt sich aus dem Wort "Gesetz" und dem Suffix "-kundig" zusammen, das Fähigkeiten oder Kenntnisse anzeigt. Jemand, der gesetzeskundig ist, hat ein fundiertes Verständnis rechtlicher Regelungen und deren Anwendung, was in vielen Berufen von Vorteil ist, insbesondere in rechtlichen, politischen oder administrativen Kontexten. Dieses Wissen ermöglicht es der Person, sachgerechte Entscheidungen zu treffen und rechtliche Fragen kompetent zu beantworten.

Beispielsatz: Der Anwalt war sehr gesetzeskundig und konnte seinen Klienten erfolgreich verteidigen.

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