Mietfreigabe


Eine Worttrennung gefunden

Miet · frei · ga · be

Das Wort Miet­frei­ga­be besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Miet­frei­ga­be trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Miet­frei­ga­be" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mietfreigabe bezeichnet die formelle Erlaubnis des Vermieters, eine bestimmte Immobilie oder einen Wohnraum an Dritte zu vermieten. In der Regel bezieht sich der Begriff auf Situationen, in denen Mieter eine Wohnung untervermieten möchten, wobei die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Die Mietfreigabe kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, wie beispielsweise die Dauer der Untervermietung oder die Höhe der Miete. Sie spielt eine wichtige Rolle im Mietrecht und schützt sowohl die Rechte des Mieters als auch die Interessen des Vermieters.

Beispielsatz: Die Mietfreigabe wurde von der Hausverwaltung rechtzeitig erteilt, sodass die neuen Mieter sofort einziehen konnten.

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