Mietgarantie


Eine Worttrennung gefunden

Miet · ga · ran · tie

Das Wort Miet­ga­ran­tie besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Miet­ga­ran­tie trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Miet­ga­ran­tie" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Mietgarantie ist eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, die dem Vermieter eine finanzielle Absicherung bietet. Dabei verpflichtet sich eine dritte Partei, meist ein Kreditinstitut oder eine Versicherung, im Falle von Mietausfällen durch Zahlungsunfähigkeit des Mieters für die Mietzahlungen einzustehen. Die Mietgarantie kann in Form einer Bürgschaft oder eines Garantievertrags abgeschlossen werden. Sie dient dazu, das Risiko für den Vermieter zu minimieren und die Vermietung von Objekten attraktiver zu gestalten.

Beispielsatz: Die Mietgarantie sorgt dafür, dass der Vermieter auch im Falle von Zahlungsausfällen abgesichert ist.

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