Gesetzespraxis


Eine Worttrennung gefunden

Ge · set · zes · pra · xis

Das Wort Ge­set­zes­pra­xis besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­set­zes­pra­xis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­set­zes­pra­xis" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gesetzespraxis bezieht sich auf die Anwendung von Gesetzen in der Praxis, insbesondere im juristischen Bereich. Dies umfasst die Interpretation und Umsetzung von Gesetzen sowie die Durchsetzung von Rechten und Pflichten gemäß den bestehenden Gesetzen. Die Gesetzespraxis kann sich auf verschiedene Rechtsgebiete beziehen, wie z.B. Strafrecht, Zivilrecht oder Verwaltungsrecht. In der Form "Gesetzespraxis" handelt es sich um die Nominativform im Singular.

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