Gesetzesportal


Eine Worttrennung gefunden

Ge · set · zes · por · tal

Das Wort Ge­set­zes­por­tal besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­set­zes­por­tal trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­set­zes­por­tal" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Gesetzesportal" setzt sich aus den Begriffen "Gesetz" und "Portal" zusammen. Ein Gesetz bezeichnet eine rechtliche Norm, die von einer zuständigen Instanz erlassen wird, während ein Portal den Zugang zu Informationen oder Dienstleistungen beschreibt. Ein Gesetzesportal ist demnach eine Online-Plattform, die den Zugang zu gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und rechtlichen Informationen erleichtert. Diese Portale bündeln relevante Informationen und bieten Nutzern die Möglichkeit, sich schnell über aktuelle Gesetze zu informieren, deren Änderungen zu verfolgen und relevante Dokumente abzurufen.

Beispielsatz: Das Gesetzesportal bietet einen übersichtlichen Zugang zu allen relevanten rechtlichen Bestimmungen und Gesetzen.

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