Gesetzgebungsbefugnis


Eine Worttrennung gefunden

Ge · setz · ge · bungs · be · fug · nis

Das Wort Ge­setz­ge­bungs­be­fug­nis besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­setz­ge­bungs­be­fug­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­setz­ge­bungs­be­fug­nis" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Gesetzgebungsbefugnis beschreibt das Recht und die Zuständigkeit einer Institution oder eines Organs, Gesetze zu erlassen. Dieses Wort besteht aus dem Substantiv "Gesetzgebung", welches die Tätigkeit des Gesetzgebens bezeichnet, und dem Substantiv "Befugnis", das das Recht oder die Erlaubnis meint. Die Zusammensetzung "Gesetzgebungsbefugnis" verdeutlicht also das Recht bzw. die Zuständigkeit, im Bereich der Gesetzgebung tätig zu sein und Gesetze zu erlassen.

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