Gesetzgebungsbefugnisse


Eine Worttrennung gefunden

Ge · setz · ge · bungs · be · fug · nis · se

Das Wort Ge­setz­ge­bungs­be­fug­nis­se besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­setz­ge­bungs­be­fug­nis­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­setz­ge­bungs­be­fug­nis­se" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Gesetzgebungsbefugnisse“ setzt sich aus „Gesetzgebung“ (der Prozess der Schaffung von Gesetzen) und „Befugnisse“ (Rechte oder Ermächtigungen) zusammen. Es bezeichnet die speziellen Rechte und Kompetenzen, die einer Institution oder Person zustehen, um Gesetze zu erlassen oder zu ändern. In der Regel wird dieser Begriff im Kontext von Parlamenten oder Regierungsbehörden verwendet, die die Autorität haben, rechtliche Regelungen zu schaffen. Die Pluralform „Befugnisse“ deutet darauf hin, dass es mehrere solcher Rechte oder Kompetenzen gibt, die auf unterschiedliche Bereiche oder Themen angewendet werden können.

Beispielsatz: Die Gesetzgebungsbefugnisse liegen in Deutschland hauptsächlich beim Bundestag und dem Bundesrat.

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