Gesetzgebungsbefugnissen


Eine Worttrennung gefunden

Ge · setz · ge · bungs · be · fug · nis · sen

Das Wort Ge­setz­ge­bungs­be­fug­nis­sen besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­setz­ge­bungs­be­fug­nis­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­setz­ge­bungs­be­fug­nis­sen" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gesetzgebungsbefugnissen bezieht sich auf die Zuständigkeit oder Autorität zur Erlassung von Gesetzen. Hierbei handelt es sich um ein Substantiv im Plural, das die Fähigkeit oder das Recht zur Gesetzgebung beschreibt. Es beinhaltet die Fähigkeit, Gesetze zu entwerfen, zu debattieren, zu verabschieden und umzusetzen. In einer demokratischen Regierung obliegen solche Befugnisse normalerweise dem Parlament oder dem Gesetzgebungsorgan. Die Ausübung von Gesetzgebungsbefugnissen ist ein wesentlicher Bestandteil der Gewaltenteilung und demokratischen Regierungen, um den Rechtsrahmen einer Gesellschaft festzulegen und zu verwalten.

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