Gesetzgebungskompetenz


Eine Worttrennung gefunden

Ge · setz · ge · bungs · kom · pe · tenz

Das Wort Ge­setz­ge­bungs­kom­pe­tenz besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­setz­ge­bungs­kom­pe­tenz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­setz­ge­bungs­kom­pe­tenz" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Gesetzgebungskompetenz bezieht sich auf die Befugnis einer bestimmten Institution oder eines Organs, Gesetze zu erlassen. Sie umfasst das Recht zur Schaffung, Änderung und Aufhebung von Gesetzen in einem bestimmten Bereich. Die Gesetzgebungskompetenz kann verschiedenen öffentlichen oder privaten Einrichtungen zugesprochen werden, abhängig von der jeweiligen Verfassung oder gesetzlichen Regelung. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Gewaltenteilung und sorgt für klare Zuständigkeiten in der Gesetzgebung.

Beispielsatz: Die Gesetzgebungskompetenz liegt bei den Bundesländern, wenn es um Bildungspolitik geht.

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