Gesetzgebungskompetenzen


Eine Worttrennung gefunden

Ge · setz · ge · bungs · kom · pe · ten · zen

Das Wort Ge­setz­ge­bungs­kom­pe­ten­zen besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­setz­ge­bungs­kom­pe­ten­zen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­setz­ge­bungs­kom­pe­ten­zen" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gesetzgebungskompetenzen bezeichnet die Befugnisse und Zuständigkeiten, die einem Gesetzgeber, wie zum Beispiel dem Bund oder den Bundesländern, zustehen, um Gesetze zu erlassen. Der Begriff setzt sich aus "Gesetzgebung" (der Prozess des Schaffens von Gesetzen) und "Kompetenzen" (den Fähigkeiten oder Rechten, bestimmte Aufgaben zu übernehmen) zusammen. Diese Kompetenzen sind oft im Grundgesetz oder in anderen rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt und regeln, wer für welche Rechtsmaterien zuständig ist, beispielsweise im Bereich Bildung, Gesundheit oder Infrastruktur.

Beispielsatz: Die Bundesländer haben unterschiedliche Gesetzgebungskompetenzen, die in der Verfassung festgelegt sind.

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