Gesetzwerdung


Eine Worttrennung gefunden

Ge · setz · wer · dung

Das Wort Ge­setz­wer­dung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­setz­wer­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­setz­wer­dung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gesetzwerdung bezeichnet den Prozess, durch den ein Gesetz aus einem Entwurf entwickelt und schließlich in Kraft tritt. Der Begriff setzt sich zusammen aus "Gesetz" und der Form "werdung", die den Vorgang des Werdens oder Entstehens ausdrückt. Dieser Begriff umfasst verschiedene Phasen, die von der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs, der parlamentarischen Beratung bis hin zur finalen Verabschiedung und Verkündung des Gesetzes reichen. Gesetzwerdung ist ein zentraler Bestandteil der Rechtssetzung und ermöglicht die Schaffung verbindlicher rechtlicher Normen.

Beispielsatz: Die Gesetzwerdung eines neuen Umweltgesetzes erforderte umfassende Diskussionen und Expertenanhörungen.

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