Gewährleistungsfrist


Eine Worttrennung gefunden

Ge · währ · leis · tungs · frist

Das Wort Ge­währ­leis­tungs­frist besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­währ­leis­tungs­frist trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­währ­leis­tungs­frist" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Gewährleistungsfrist“ bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Käufer von einem Verkäufer die Gewährleistung für ein Produkt oder eine Dienstleistung geltend machen kann, wenn Mängel oder Defekte auftreten. Diese Frist stellt sicher, dass Verbraucher innerhalb einer bestimmten Zeitspanne Anspruch auf Nachbesserung, Ersatz oder Rücktritt vom Kauf haben. Die Gewährleistungsfrist kann je nach Gesetzgebung und Art des Produkts unterschiedlich lang sein. In der Regel beträgt sie in Deutschland zwei Jahre für neue Waren. Das Wort setzt sich aus „Gewährleistung“ (der rechtlichen Garantie für Mängelfreiheit) und „Frist“ (dem zeitlichen Rahmen) zusammen.

Beispielsatz: Die Gewährleistungsfrist für das neu gekaufte Produkt beträgt zwei Jahre.

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