Gewaltenteilung


Eine Worttrennung gefunden

Ge · wal · ten · tei · lung

Das Wort Ge­wal­ten­tei­lung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­wal­ten­tei­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­wal­ten­tei­lung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gewaltenteilung bezeichnet das Prinzip der Machtverteilung in einem politischen System, insbesondere in Demokratien. Sie teilt die Staatsgewalt auf verschiedene Organe auf, in der Regel in Legislative, Exekutive und Judikative. Dieses Konzept soll Machtmissbrauch verhindern und die Freiheit sowie die Rechte der Bürger schützen, indem es Checks and Balances zwischen den verschiedenen Gewalten etabliert. Gewaltenteilung fördert die Transparenz und Verantwortlichkeit innerhalb des staatlichen Handelns und ist ein fundamentales Element moderner Rechtsstaatlichkeit.

Beispielsatz: Die Gewaltenteilung ist ein zentrales Prinzip der Demokratie, das sicherstellen soll, dass Legislative, Exekutive und Judikative unabhängig voneinander agieren.

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