Gläubigerinnen


Eine Worttrennung gefunden

Gläu · bi · ge · rin · nen

Das Wort Gläu­bi­ge­rin­nen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Gläu­bi­ge­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Gläu­bi­ge­rin­nen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Gläubigerinnen" ist der Plural von "Gläubigerin", bezeichnet somit mehrere weibliche Personen, die Ansprüche auf eine Zahlung oder Leistung haben. Gläubigerinnen sind beispielsweise Personen oder Institutionen, die Geld geliehen haben oder einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen haben. Der Begriff wird häufig im rechtlichen und finanziellen Kontext verwendet, etwa in der Insolvenzordnung oder im Kreditsystem. "Gläubiger" ist die männliche Form, während "Gläubigerin" die weibliche Form darstellt. Die Endung "-innen" weist darauf hin, dass es sich um die feminine Pluralform handelt.

Beispielsatz: Die Gläubigerinnen forderten rechtzeitig die Rückzahlung ihrer Kredite.

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