Gnadengesuchs


Eine Worttrennung gefunden

Gna · den · ge · suchs

Das Wort Gna­den­ge­suchs besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Gna­den­ge­suchs trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Gna­den­ge­suchs" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Gnadengesuchs" ist die Pluralform des Substantivs "Gnadengesuch". Ein Gnadengesuch ist ein formeller Antrag auf Gnade, häufig im rechtlichen Kontext, in dem eine Person um Milderung einer Strafe oder um Begnadigung bittet. Solche Gesuche können an staatliche Behörden oder hauptsächlich an den Adressaten, z. B. einen Landes- oder Regierungschef, gerichtet sein. Im Plural bezieht sich "Gnadengesuchs" auf mehrere solcher Anträge. Solche Anträge werden oft als Zeichen der Reue oder in besonderen Härtefällen gestellt.

Beispielsatz: Der verurteilte Straftäter stellte ein Gnadengesuch an den Präsidenten, in der Hoffnung auf eine mildere Strafe.

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