Gnadengesuchen


Eine Worttrennung gefunden

Gna · den · ge · su · chen

Das Wort Gna­den­ge­su­chen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Gna­den­ge­su­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Gna­den­ge­su­chen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Gnadengesuch, im Plural Gnadengesuchen, bezieht sich auf eine formelle oder informelle Bitte an eine Autoritätsperson um Begnadigung oder Milderung einer Strafe. Normalerweise wird ein Gnadengesuch von einer Person eingereicht, die bereits verurteilt wurde und sich in Haft befindet. Dabei wird darum gebeten, dass die Strafe in irgendeiner Weise erleichtert oder aufgehoben wird. Gnadengesuche können unterschiedliche Gründe haben, wie zum Beispiel Reue, gute Führung im Gefängnis oder neue Beweise, die auf Unschuld hindeuten. Die Entscheidung über ein solches Gesuch liegt in der Regel beim zuständigen Gericht oder der zuständigen Behörde.

Beispielsatz: Das Gnadengesuchen des verurteilten Täters wurde heute von der Kommission geprüft.

Vorheriger Eintrag: Gnadengesuche
Nächster Eintrag: Gnadengesuchs

 

Zufällige Wörter: hinausmarschierst randalierender reinschreibende summende Wandobjekte