Gründungsakte


Eine Worttrennung gefunden

Grün · dungs · ak · te

Das Wort Grün­dungs­ak­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grün­dungs­ak­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grün­dungs­ak­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Gründungsakte“ bezeichnet offizielle Dokumente, die den Start oder die Gründung einer Organisation, Institution oder Gesellschaft belegen. Die Form „Gründungsakte“ ist im Plural, die Grundform ist „Gründungsakt“. Diese Akte enthalten häufig wichtige Informationen wie den Zweck der Gründung, die beteiligten Personen und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie sind bedeutend für die rechtliche Anerkennung und Funktionsfähigkeit der betreffenden Einheit und dienen als Nachweis gegenüber Behörden und Gerichten. Gründungsakte sind wesentliche Bestandteile in der Verwaltung und Rechtsprechung.

Beispielsatz: Der Gründungsakte der neuen Organisation wurde feierlich unterzeichnet und markiert den offiziellen Beginn ihrer Tätigkeit.

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