Grundbucheintrag


Eine Worttrennung gefunden

Grund · buch · ein · trag

Das Wort Grund­buch­ein­trag besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grund­buch­ein­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grund­buch­ein­trag" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Grundbucheintrag ist eine schriftliche Eintragung eines Rechts, zum Beispiel eines Eigentumsrechts oder einer Hypothek, in das Grundbuch. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Rechte an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten verzeichnet sind. Ein Grundbucheintrag stellt somit den Nachweis für die Rechtsverhältnisse an einem Grundstück dar. Er enthält Angaben wie die Bezeichnung des Grundstücks, den Eigentümer oder den Inhaber des Rechts sowie den Vermerk über die Art des Rechts. Ein Grundbucheintrag findet in der Regel statt, wenn eine Eigentumsübertragung oder eine Belastung des Grundstücks erfolgt.

Beispielsatz: Der Grundbucheintrag dokumentiert alle offiziellen Eigentumsverhältnisse einer Immobilie.

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