Grundbucheinträge


Eine Worttrennung gefunden

Grund · buch · ein · trä · ge

Das Wort Grund­buch­ein­trä­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grund­buch­ein­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grund­buch­ein­trä­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Grundbucheinträge" sind spezifische Aufzeichnungen im Grundbuch, das die rechtliche Situation von Grundstücken und immobiliaren Rechten dokumentiert. Diese Einträge enthalten Informationen über Eigentümer, Hypotheken, Dienstbarkeiten und andere Belastungen eines Grundstücks. Der Begriff setzt sich aus "Grundbuch", dem Register für Grundstücke, und "Einträge", den spezifischen Aufzeichnungen, zusammen. Die Pluralform "Einträge" weist darauf hin, dass es sich um mehrere Aufzeichnungen handelt, während die Grundlage des Begriffs im deutschen Rechtssystem verwurzelt ist und für rechtliche Klarheit über Immobilien sorgt.

Beispielsatz: Die Grundbucheinträge sind entscheidend für die rechtliche Absicherung von Immobilienbesitz.

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