grundbuchlicher


Eine Worttrennung gefunden

grund · buch · li · cher

Das Wort grund­buch­li­cher besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort grund­buch­li­cher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "grund­buch­li­cher" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Grundbuchlicher“ ist ein Adjektiv, das sich auf das Grundbuch bezieht, ein amtliches Verzeichnis, in dem alle Grundstücke und die damit verbundenen Rechte festgehalten sind. Es beschreibt Aspekte oder Merkmale, die mit dem Grundbuch in Verbindung stehen, wie beispielsweise grundbuchliche Eintragungen oder grundbuchliche Rechte. In der verwendeten Form ist „grundbuchlicher“ die attributive Form, die verwendet wird, um Substantive näher zu bestimmen, z.B. in dem Ausdruck „grundbuchlicher Eigentumsschutz“.

Beispielsatz: Der grundbuchliche Nachweis des Eigentums ist für den Immobilienkauf essenziell.

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