grundbuchliches


Eine Worttrennung gefunden

grund · buch · li · ches

Das Wort grund­buch­li­ches besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort grund­buch­li­ches trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "grund­buch­li­ches" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Grundbuchliches“ ist ein Adjektiv, abgeleitet von „Grundbuch“, welches das öffentliche Register für Grundstücke und deren Eigentumsverhältnisse beschreibt. Der Begriff bezieht sich auf alles, was mit dem Grundbuch zu tun hat, insbesondere auf rechtliche Aspekte wie Eintragungen, Löschungen oder Veränderungen von Eigentumsrechten. In rechtlichen Kontexten wird oft auf grundbuchliche Informationen verwiesen, um Besitzverhältnisse und Belastungen eines Grundstücks festzustellen. Es ist wichtig für die Immobilienwirtschaft, da die im Grundbuch verzeichneten Daten rechtsverbindlich sind und eine zentrale Rolle bei Transaktionen spielen.

Beispielsatz: Das grundbuchliche Verfahren stellt sicher, dass alle Eigentumsverhältnisse transparent und nachvollziehbar dokumentiert sind.

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