Grundeigentum


Eine Worttrennung gefunden

Grund · ei · gen · tum

Das Wort Grund­ei­gen­tum besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grund­ei­gen­tum trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grund­ei­gen­tum" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Grundeigentum bezeichnet das Recht einer Person oder juristischen Einheit, ein bestimmtes Grundstück zu besitzen. Es umfasst alle damit verbundenen Eigentumsrechte, wie das Nutzungsrecht, das Recht auf Verkauf oder Vermietung und das Recht auf bauliche Veränderungen. Das Wort ist in der Grundform und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Das Grundeigentum spielt eine wichtige Rolle im Bereich der Immobilien und des Bauwesens. Es gibt dem Eigentümer die Möglichkeit, sein Grundstück nach eigenem Ermessen zu nutzen und zu verwalten.

Beispielsatz: Das Grundeigentum spielt eine zentrale Rolle in der Immobilienwirtschaft.

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