Grundeigentümer


Eine Worttrennung gefunden

Grund · ei · gen ·· mer

Das Wort Grund­ei­gen­tü­mer besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grund­ei­gen­tü­mer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grund­ei­gen­tü­mer" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Grundeigentümer ist ein Substantiv, das sich aus den Wörtern „Grund” und „Eigentümer” zusammensetzt. Es bezeichnet eine Person oder eine juristische Person, die rechtliches Eigentum an einem Grundstück oder einem Stück Land besitzt. Grundeigentümer haben das Recht, über ihr Eigentum zu verfügen, es zu nutzen oder zu verpachten. Das Wort setzt sich aus zwei Teilen zusammen: „Grund“, was für Boden oder Grundstück steht, und „Eigentümer“, was jemanden beschreibt, der ein Recht an einer Sache hat. In rechtlichen und wirtschaftlichen Kontexten spielt der Grundeigentümer eine zentrale Rolle.

Beispielsatz: Der Grundeigentümer ist verantwortlich für die Pflege seines Grundstücks.

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