Grundeigentümerin


Eine Worttrennung gefunden

Grund · ei · gen ·· me · rin

Das Wort Grund­ei­gen­tü­me­rin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grund­ei­gen­tü­me­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grund­ei­gen­tü­me­rin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Grundeigentümerin" setzt sich aus den Begriffen "Grund" und "Eigentümerin" zusammen. Es bezeichnet eine weibliche Person, die Eigentum an Grundstücken oder Immobilien besitzt. "Eigentümerin" ist die feminisierte Form von "Eigentümer" und bezieht sich auf eine Person, die das rechtliche Eigentum an einer Sache hat. In diesem Kontext ist "Grundeigentümerin" spezifisch auf den Besitz von Grund und Boden fokussiert, was sie von anderen Eigentümerinnen unterscheidet, die möglicherweise andere Arten von Eigentum besitzen.

Beispielsatz: Die Grundeigentümerin plant, das Grundstück für ein neues Wohnprojekt zu nutzen.

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