Grundgesetzartikel


Eine Worttrennung gefunden

Grund · ge · setz · ar · ti · kel

Das Wort Grund­ge­setz­ar­ti­kel besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grund­ge­setz­ar­ti­kel trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grund­ge­setz­ar­ti­kel" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Grundgesetzartikel" setzt sich aus den Teilen "Grundgesetz" und "Artikel" zusammen. Es bezeichnet die einzelnen Bestimmungen oder Paragraphen des deutschen Grundgesetzes, welches die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Jeder Artikel regelt spezifische Aspekte des Rechtsrahmens und der Grundrechte. Die Artikel sind nummeriert und bilden die rechtliche Grundlage für die Organisation des Staates sowie den Schutz der individuellen Freiheiten der Bürger. Die Anzahl der Artikel im Grundgesetz beläuft sich auf über 140, wobei jeder Artikel einen wesentlichen Bestandteil des rechtlichen Systems darstellt.

Beispielsatz: Der Grundgesetzartikel schützt die Freiheit der Meinungsäußerung in Deutschland.

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